allgem. Geschäftsbedingungen

   
 

Diese Konditionen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Fahrschule Kellenberger, Rütistrasse 105, CH-8645 Jona, Schweiz (nachfolgend Fahrschule genannt), und dem Mandanten, welcher in Kontakt mit der Fahrschule steht und damit ein entsprechendes Rechtsverhältnis eingeht. Die Fahrschule behält sich das Recht vor, diese Konditionen jederzeit ohne Mitteilung an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen. Sofern nicht anders angekündigt, treten solche Änderungen jeweils mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Die Konditionen unterstehen dem schweizerischen Recht.
Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Gaster und See in Uznach SG.

   
 

1. Grundsätzliches und Verantwortung

2. Finanzielles und Vorgehensweise

   
 

1.1 Dienstleistung

2.1 Preis

   
 

Es gelten die unter meine Angebote veröffentlichten Bedingungen.
Die Fahrschule  behält sich das Recht vor, ein Angebot, deren Bezeichnung,
die darin enthaltene Leistungen o.ä., jederzeit ohne Mitteilung an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen.
Sofern nicht anders angekündigt, treten solche Änderungen jeweils mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Es gelten die unter meine Angebote veröffentlichten Preise.
Die Fahrschule behält sich das Recht vor, Preise jederzeit ohne Mitteilung an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen.
Für eine bestehende Vereinbarung tritt eine solche Änderung nicht in Kraft. Ungeachtet ob zum Vor- oder Nachteil des Mandanten.

   
 

1.2 Erbringung

2.2 kostenlose Dienstleistung

   
 

Die Fahrschule ist verantwortlich für die Erbringung der Leistung, dessen Haupt-Bestandteil individuell auf den Mandanten angepasst wird und dem schweizerischen Recht untersteht.
Bei der Art und Weise der für diese Erbringung notwendige Umgebung ist die Fahrschule dem Mandanten  gegenüber in allen Belangen frei. Auch Änderungen hierbei sind im Ermessen der Fahrschule vorzunehmen.

Sämtliche Dienstleistungen, welche nicht mündlich Angeboten oder schriftlich unter meine Angebote ausgezeichnet sind, werden kostenlos erbracht.
Anderweitige Kontakte werden als unverbindliche Interessensbekundung angesehen. Sofern der Mandant die unterbreiteten Angebote nicht nutzt, so entstehen dadurch weder Rechte noch Pflichten.
Die Fahrschule behält sich jedoch vor, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

   
 

1.3 Anspruch

2.3 Vertragsverhältnis

   
 

Der Mandant kennt und versteht die in
Art. 18, Anhang 11
und Anhang 12 VZV geregelten Inhalte.
Er hat Anspruch
auf die Erbringung
der gesetzlich geregelte Ausbildung unter Einhaltung der entsprechenden Regularien und unter Einbringung des gesamten Wissens und Know-hows der Fahrschule.
Die Fahrschule behält sich vor, jederzeit und ohne Mitteilung, die Dienstleistung an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen. Sofern nicht anders angekündigt, treten solche Änderungen jeweils mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Jede einzelne Dienstleistung in Form eines Kontakts, ob kostenlos oder gebührenpflichtig, stellt ein abgeschlossenes Vertragsverhältnis dar.
Eine Weiterführung der gemeinsamen Geschäftsbeziehung gründet auf der gegenseitigen formlosen Zustimmung. Es endet somit, sofern eine Partei auf eine Weiterführung verzichtet.
Auch der Verzicht ist formlos gültig und weder zu begründen noch an Fristen gebunden.
Es erwachsen daraus auch keine zusätzliche Rechte oder Pflichten.

   
 

1.4 Kontakt

2.4 Verrechnung

   
 

Um Schwierigkeiten bei der gegenseitigen Kontaktaufnahme zu vermeiden, sind beide Parteien verpflichtet, die Adressen (Handy-Nr.  sowie Sitz) aktuell zu halten. Die Fahrschule stellt solche Informationen unter Kontakt zur Verfügung.
Der Mandant wird um entsprechende Mitteilung gebeten, sofern sich nach der Aufnahme der Geschäftsbeziehung Änderungen ergeben.

Da die einzelnen Vertragsverhältnisse nicht andauern sind die Abgeltungen direkt nach den Dienstleistungen fällig.
In gegenseitiger Absprache können die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen treffen. Diese sind auch mündlich verpflichtend.

   
 

1.5 Haftung

2.5 Kündigung

   
 

Die Fahrschule haftet nicht für Schaden sämtlicher Form oder Art, welcher sich ausserhalb der Unterrichtszeiten, auf Grund des erworbene oder nicht erworbene Wissens ereignen.

Verzichtet eine Partei, auf das Andauern des Vertragsverhältnisses, so ist dieses Formlos aufgelöst.
Der Gegenpartei entstehen daraus weder Rechte noch Pflichten. Das Verhältnis wird per Saldo aller Ansprüche aufgelöst.

   
         
 

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